Für Personen, die Mitglied im DBSH oderVerbänden mit korporativer Mitgliedschaft sind, beträgt die Registrationsgebühr € 60,00 pro Jahr. Für alle anderen Personen beträgt die Registrationsgebühr € 120,00 jährlich.
Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie hier [104 KB]
Für Mitglieder kooperierenden Verbänden, die mit dem DBSH eine entsprechende Vereinbarung treffen, können Sonderkonditionen eingräumt.
Hiermit sollen die Zusammenarbeit und Bindung an den Berufsverband unterstrichen werden sowie das berufsständische Engagement der in der Sozialen Arbeit Tätigen gefördert werden.
Die Registration erfolgt in der Regel für die Dauer von 5 Jahren, für Kategorien C und F für die Dauer von 3 Jahren. Die Gebühr wird jährlich im Juni in Rechnung gestellt bzw. per Lastschrift eingezogen.